Gesetzlich Versicherte
Eine Behandlung kostet €90.- pro Stunde.
Im Rahmen der gesetzlichen Versicherung besteht sehr häufig die Möglichkeit, über eine ärztliche Verordnung 3-6 osteopathische Behandlungen pro Kalenderjahr durchführen zu lassen, mit bis zu €65.- Erstattung pro Sitzung. Bitte erkundigen sie sich vorher bei ihrer Krankenkasse. Die Liste der teilnehmenden Krankenkassen entnehmen Sie dem unten aufgeführten Link. Besorgen Sie sich am Besten schon vor der Behandlung bei Ihrem Arzt/in ein Rezept für Osteopathie, dass Sie dann mit meiner Rechnung bei der Krankenkasse einreichen können.
Link für die Krankenkassenliste: http://www.hpo-osteopathie.de
(Dort auf „Service“ klicken und dann auf „Liste Krankenkassen“ gehen).
Privat Versicherte
Im Rahmen der privatärztlichen Krankenversicherung (PKV) können die Kosten nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstattet werden.
Ich möchte Sie bitten, vereinbarte Termine, die Sie nicht einhalten können, mindestens 24h vorher abzusagen. Andernfalls müsste ich Ihnen für den Termin €70.- in Rechnung stellen.