• Was kostet eine Sitzung?

Ich möchte sie bitten, vereinbarte Termine, die sie nicht einhalten können, mindestens 24h vorher abzusagen. Andernfalls müsste ich ihnen für den Termin €80.- in Rechnung stellen.

GESETZLICH VERSICHERTE

Eine Behandlung kostet €100.- pro Stunde.

Im Rahmen der gesetzlichen Versicherung besteht sehr häufig die Möglichkeit, über eine ärztliche Verordnung 3-6 osteopathische Behandlungen pro Kalenderjahr durchführen zu lassen, mit bis zu €60.- Erstattung pro Sitzung. Bitte erkundigen sie sich vorher bei ihrer Krankenkasse. Die Liste der teilnehmenden Krankenkassen entnehmen sie dem unten aufgeführten Link. Besorgen sie sich bitte schon vor der Behandlung bei Ihrem Arzt/in ein Rezept für Osteopathie, dass sie dann mit meiner Quittung/Rechnung bei der Krankenkasse einreichen können.

Link für die Krankenkassenliste: http://www.hpo-osteopathie.de

(Dort auf „Für Patienten“ klicken und dann auf „Liste Krankenkassen“ gehen).

PRIVAT VERSICHERTE
Im Rahmen der privatärztlichen Krankenversicherung (PKV) können die Kosten nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstattet werden.

  • Sollte ich vor einer Osteopathiesitzung zu einem Arzt?

Bevor eine osteopathische Behandlung begonnen wird, ist es manchmal ratsam, eine schulmedizinische Diagnostik voranzustellen, z.B. bei unspezifischen Symptomen und Schmerzen. Auch Befunde aus früheren medizinischen Untersuchungen können hilfreich sein – im Bedarfsfall kann vorher telefonisch abgeklärt werden, ob sie zu der Behandlung mitgebracht werden sollten. Die Osteopathie ergänzt in vielen Fällen die klassische Schulmedizin, ersetzt diese aber nicht.

  • Wer kann alles zur Osteopathiebehandlung kommen?

Osteopathie eignet sich für alle Altersklassen. Säuglinge, Kinder, Erwachsene und Senioren können gleichermassen osteopathisch behandelt werden.

  • Mit welchen Symptomen kann ich eigentlich zum Osteopathen?

    Die Osteopathie kann in allen medizinischen Bereichen Anwendung finden, in denen Störungen die Ursache für die Beschwerden sind.

    Unter anderem beschäftige ich mich in meiner Praxis intensiv mit Störungen in folgenden Bereichen:

    – Des Bewegungsapparates mit seiner Wirbelsäule, Knochen, Muskulatur, dem Kapsel- und Bandsystem

    – der Neurologie

    – des Herz-Kreislaufsystems

    – Störungen im Bereich des HNO-Bereiches

    – Kieferorthopädische Störungen

    – internistische Störungen aller Art

    – des Urogenitalsystems und des weiblichen Zyklus

    – und geburtsbedingte Störungen.

  • Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Tiefenpsychologische Therapie?

Nein. Ich bin kein kassenärztlich zugelassener Therapeut. Sitzungen können nicht über ein Rezept für Psychotherapie abgerechnet werden. Ihre Sitzungen bei mir sind eine Privatleistung die sie selber bezahlen.